Was ist die Künstlersozialabgabe?

Die Künstlersozialabgabe ist gesetzlich vorgeschrieben: Jeder, der Leistungen selbständiger KünstlerInnen bucht, wird abgabepflichtig an die Künstlersozialkasse (KSK) gemäß KSVG, unabhängig davon, ob der Künstler dort versichert ist. Dies betrifft auch Aufführungen unseres Theaters.
Die Höhe der Künstlersozialabgabe wird jedes Jahr neu festgelegt und liegt bei ca. 5% des Künstlerhonorars.

 

Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe für unsere Theaterstücke?

2024
Für 1 Aufführung
2024
Für jede weitere Aufführung
2025
Für 1 Aufführung
2025
Für jede weitere Aufführung
FRIEDEN 25 Euro 12,50 Euro 25 Euro 12,50 Euro


Der Abgabesatz beträgt für 2024 5,0%. Für 2025 berechnen wir vorläufig dieselbe Höhe wie 2024, da der neue Satz erst im Herbst 2024 bekanntgegeben wird.

 

Wie wird die Künstlersozialabgabe bezahlt?

Nach erfolgreicher Aufführung erhalten Sie von uns eine Rechnung und Sie überweisen uns den Betrag zusammen mit unserer Gage. Wir leiten ihn dann an die KSK weiter.

 

Für Veranstaltungsprofis: Häh, muss ich den Betrag nicht selbst an die KSK abführen?

Es stimmt – normalerweise muss jeder Veranstalter die Abgabe selbst an die KSK abführen. Da unser Theater jedoch als gemeinnütziger Verein strukturiert ist, entsteht eine sogenannte „Verwertungskette“: Sie buchen ja nicht die KünstlerInnen selbst, sondern den Verein, und führen deshalb nichts an die KSK ab. Der Verein wiederum bucht/beauftragt unsere KünstlerInnen – und muss deswegen die Abgabe an die KSK abführen.
Sie müssen keine weiteren Angaben an die KSK tätigen, unser Honorar ist für Sie nicht meldepflichtig, nur für uns.

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